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Aktuelles aus dem Landesverband

27.11.2025 12:36 Alter: 323 days
Von: M. Yassin

Neue VDE-Norm bringt Klarheit für Balkonsolargeräte

Die neue DIN VDE V 0126-95 definiert erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland. Die Norm erleichtert die Installation, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Teilhabe von Mieterinnen und Mietern an der Energiewende.


Am 14. November 2025 wurde die Norm DIN VDE V 0126-95 veröffentlicht. Sie tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft und legt erstmals verbindliche Sicherheitsanforderungen für Balkonsolargeräte fest. Dadurch wird die Installation deutlich vereinfacht und die Teilhabe von Mietenden an der Energiewende weiter gestärkt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick


Einfache Anschlussmöglichkeiten

Neben dem bisher üblichen Wieland-Stecker sind künftig auch modifizierte Schuko-Stecker zulässig. Damit lassen sich Balkonsolargeräte unkompliziert an vorhandene Haushaltssteckdosen anschließen.
 

Neue Leistungsgrenzen

Die Norm definiert folgende technische Obergrenzen:

  • 800 Watt Wechselrichterleistung
  • bis zu 2.000 Watt Modulleistung
  • maximal 960 Watt Modulleistung, wenn ein Schuko-Stecker verwendet wird oder kein eigener abgesicherter Stromkreis vorhanden ist
    Anlagen, die diese Grenzen überschreiten, gelten nicht mehr als Balkonsolargeräte und müssen von einer Elektrofachkraft installiert werden.

Hohe Sicherheitsstandards

Zukünftige Geräte müssen folgende Merkmale aufweisen:

  • vormontierte Anschlussleitungen inklusive Stecker
  • eine vollständige und verständliche Montageanleitung
  • klare Beschriftungen und Warnhinweise
  • eine sehr schnelle automatische Spannungsabschaltung – auch dann, wenn der Stecker unter voller Sonneneinstrahlung gezogen wird

Rechtssicherheit für Verbraucher

Mit der neuen Norm entsteht ein bundesweit einheitlicher Standard, der Anwender:innen klare Orientierung bei Kauf, Installation und Betrieb bietet.


Balkonkraftwerke immer beliebter – besonders in Niedersachsen

Balkonkraftwerke sind kostengünstig, leicht zu installieren und besonders für Mietwohnungen attraktiv. Ihre Nutzung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.

Laut Marktstammdatenregister waren bis zum 31. Oktober 2025 bereits über 1,1 Millionen Balkonsolargeräte in Deutschland gemeldet – rund 13 % davon in Niedersachsen.

Der Zuwachs in Niedersachsen verdeutlicht den Trend:

  • 2021: 898 registrierte Geräte
  • 2025 (bis Ende Oktober): 48.564 registrierte Geräte

Damit entwickeln sich Balkonkraftwerke zu einem wichtigen Baustein der privaten Energiewende.

 

Quelle:
Klimaschutzportal Niedersachsen
www.klimaschutz-niedersachsen.de/aktuelles/Klarheit-fuer-Balkonsolargeraete-4803